Fenster & Außentüren
U-Wert Uw
Anlage „Technische Mindestanforderungen" (TMA), Nr. 2 – Fenster
Alle gesetzlichen Mindestanforderungen, U-Werte und Förderquoten auf einen Blick.
Verbindliche U-Werte und Kennzahlen gemäß BEG-EM-Richtlinie 2026. Gebäudehülle als Direktzuschuss über das BAFA, Heizungstausch über die KfW-Heizungsförderung.
U-Wert Uw
Anlage „Technische Mindestanforderungen" (TMA), Nr. 2 – Fenster
U-Wert
Anlage TMA, Nr. 1 – Dachflächen / oberste Geschossdecke
U-Wert
Anlage TMA, Nr. 1 – Außenwände
Jahresarbeitszahl (JAZ)
Natürliches Kältemittel (R290): +5 % Effizienz-Bonus
Anlage TMA, Nr. 5.3 – Wärmepumpen
Partikelemission (Staub)
Kombination mit Solarthermie / WP: +2.500 € Emissionsminderungszuschlag
Anlage TMA, Nr. 5.4 – Biomasseheizungen
Zwei getrennte Förderwege: die KfW fördert den Heizungstausch, das BAFA die Gebäudehülle und Anlagentechnik. Alle Eingaben aktualisieren die Berechnung sofort.
Gilt für den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe). Boni addieren sich, die Gesamtquote ist gesetzlich auf 70 % gedeckelt. Förderfähige Höchstbeträge (MFH gestaffelt): 30.000 € für die 1. WE, +15.000 € je WE 2–6, +8.000 € ab der 7. WE.
Wohneinheiten
Förderfähig: 30.000 €
Grundförderung
Immer aktiv
KfW-Zuschuss (Heizung)
14.000 €
20 % Spielraum bis zum MaximumDirektzuschuss für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik: 15 % Grundförderung, zzgl. 5 % iSFP-Bonus. Förderfähig sind 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) pro Wohneinheit und Jahr.
Grundförderung
Immer aktiv
BAFA-Zuschuss (Hülle)
8.000 €
Mit iSFP-Bonus · 60.000 € HöchstbetragHeizung (KfW) und Gebäudehülle (BAFA) werden parallel gefördert. Die förderfähigen Höchstbeträge summieren sich – aktuell bis zu 90.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit.
Gesamtkosten
68.000 €
Gesamtförderung (KfW + BAFA)
22.000 €
14.000 € KfW · 8.000 € BAFA
Netto-Eigenanteil Bauherr
46.000 €
32% Förderquote gesamt
Hinweis: Alle Berechnungen dienen der unverbindlichen Orientierung auf Basis der aktuellen BEG-Richtlinien. Keine Gewähr. Die offizielle Bewilligung erfolgt ausschließlich durch KfW / BAFA nach Prüfung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE).
Verwenden Sie diese Musterklausel in Bauverträgen, um die Förderfähigkeit abzusichern.
Vertrag schwebend unwirksam bis zur Erteilung der KfW-Förderzusage gemäß § 5 Abs. 1 BEG EM. Der Vertrag wird ausdrücklich unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Zuwendung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. die KfW bewilligt wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach Eingang der Förderzusage bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beginnen. Die technischen Mindestanforderungen gemäß der Anlage zur BEG-EM-Richtlinie sind einzuhalten.
Hinweis: Ersetzt keine Rechtsberatung. Vor Verwendung individuell prüfen lassen.