Fördertum

KfW / BAFA Förder-Baukasten & Technische Richtlinien 2026

Alle gesetzlichen Mindestanforderungen, U-Werte und Förderquoten auf einen Blick.

Technische Mindestanforderungen (Gewerk-Matrix)

Verbindliche U-Werte und Kennzahlen gemäß BEG-EM-Richtlinie 2026. Gebäudehülle als Direktzuschuss über das BAFA, Heizungstausch über die KfW-Heizungsförderung.

BAFA · EinzelmaßnahmeGebäudehülle

Fenster & Außentüren

U-Wert Uw

≤ 0,95 W/(m²·K)
BEG EM

Anlage „Technische Mindestanforderungen" (TMA), Nr. 2 – Fenster

BAFA · EinzelmaßnahmeGebäudehülle

Dach & oberste Geschossdecke

U-Wert

≤ 0,14 W/(m²·K)
BEG EM

Anlage TMA, Nr. 1 – Dachflächen / oberste Geschossdecke

BAFA · EinzelmaßnahmeGebäudehülle

Außenwanddämmung

U-Wert

≤ 0,20 W/(m²·K)
BEG EM

Anlage TMA, Nr. 1 – Außenwände

KfW · HeizungsförderungAnlagentechnik

Wärmepumpen

Jahresarbeitszahl (JAZ)

≥ 3,5

Natürliches Kältemittel (R290): +5 % Effizienz-Bonus

BEG EM

Anlage TMA, Nr. 5.3 – Wärmepumpen

KfW · HeizungsförderungHeizung

Biomasseheizung

Partikelemission (Staub)

≤ 2,5 mg/m³

Kombination mit Solarthermie / WP: +2.500 € Emissionsminderungszuschlag

BEG EM

Anlage TMA, Nr. 5.4 – Biomasseheizungen

BEG-Zuschussrechner (in Euro)

Zwei getrennte Förderwege: die KfW fördert den Heizungstausch, das BAFA die Gebäudehülle und Anlagentechnik. Alle Eingaben aktualisieren die Berechnung sofort.

KfW

Einzelmaßnahmen (Heizungsförderung)

Gilt für den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe). Boni addieren sich, die Gesamtquote ist gesetzlich auf 70 % gedeckelt. Förderfähige Höchstbeträge (MFH gestaffelt): 30.000 € für die 1. WE, +15.000 € je WE 2–6, +8.000 € ab der 7. WE.

Wohneinheiten

Förderfähig: 30.000 €

1

Grundförderung

Immer aktiv

+30 %

KfW-Zuschuss (Heizung)

14.000 €

20 % Spielraum bis zum Maximum
Eingegebene Kosten
28.000 €
Förderfähig
28.000 €
Förderquote
50%
BAFA

Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle & Anlagentechnik)

Direktzuschuss für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik: 15 % Grundförderung, zzgl. 5 % iSFP-Bonus. Förderfähig sind 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) pro Wohneinheit und Jahr.

Grundförderung

Immer aktiv

+15 %

BAFA-Zuschuss (Hülle)

8.000 €

Mit iSFP-Bonus · 60.000 € Höchstbetrag
Eingegebene Kosten
40.000 €
Förderfähig
40.000 €
Förderquote
20%
Kombination

Kombinationsprojekt · Gesamtübersicht (KfW + BAFA)

Heizung (KfW) und Gebäudehülle (BAFA) werden parallel gefördert. Die förderfähigen Höchstbeträge summieren sich – aktuell bis zu 90.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit.

Gesamtkosten

68.000 €

Gesamtförderung (KfW + BAFA)

22.000 €

14.000 € KfW · 8.000 € BAFA

Netto-Eigenanteil Bauherr

46.000 €

32% Förderquote gesamt

Ergänzungskredit 358/359 möglich – zinsverbilligter KfW-Kredit (Einkommen ≤ 90.000 €).

Hinweis: Alle Berechnungen dienen der unverbindlichen Orientierung auf Basis der aktuellen BEG-Richtlinien. Keine Gewähr. Die offizielle Bewilligung erfolgt ausschließlich durch KfW / BAFA nach Prüfung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE).

Pflicht-Klausel Generator (§ 5 BEG)

Verwenden Sie diese Musterklausel in Bauverträgen, um die Förderfähigkeit abzusichern.

§ 5 Abs. 1 BEG EMAufschiebende Bedingung / schwebende Unwirksamkeit

Vertrag schwebend unwirksam bis zur Erteilung der KfW-Förderzusage gemäß § 5 Abs. 1 BEG EM. Der Vertrag wird ausdrücklich unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Zuwendung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. die KfW bewilligt wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach Eingang der Förderzusage bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beginnen. Die technischen Mindestanforderungen gemäß der Anlage zur BEG-EM-Richtlinie sind einzuhalten.

Hinweis: Ersetzt keine Rechtsberatung. Vor Verwendung individuell prüfen lassen.